Als Yachtcharter bezeichnet man das Überlassen von Segel- oder Motoryachten für einen bestimmten Zeitraum. Der Schiffseigner vermietet seine Yacht gegen eine Chartergebühr, die in der Regel vor der Reise entrichtet werden muss. Es wird ein Chartervertrag abgeschlossen, der Verpflichtungen des Vercharterers und Charterers regelt.

Wir sind für die korrekte Abwicklung des Charters mit Ausstellung des Chartervertrages, Organisation der Extrawünsche (sprich Verköstigung), Reservationen Hafenplätze & Restaurants etc. zuständig. Durch unsere langjährige Erfahrung im Yacht- und Chartergeschäft und den Einsatz unserer erfahrenen Crews, können wir Ihnen einen unvergesslichen Charterurlaub gewährleisten.

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Charteryacht Braibon, America 41,5

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